Aufruf zur Förderung einer nachhaltigen Veranstaltungswirtschaft


Die Veranstaltungswirtschaft steht vor einer existentiellen Bedrohung und benötigt Unterstützung. Gleichzeitig verdeutlichen Corona- und Klimakrise, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben kann! Um langfristig den Bestand der Veranstaltungswirtschaft zu sichern, brauchen wir zwei Dinge: Den Erhalt der Firmen und Selbständigen sowie die Förderung zur Umstellung der Branche auf Nachhaltigkeit und Klimaneutralität bis spätestens 2030.

Für die Umstellung auf eine zukunftsorientierte und nachhaltige Veranstaltungswirtschaft, die auch die Vorteile der Digitalisierung für den Klimaschutz nutzt, wird eine gezielte finanzielle Förderung benötigt. Die angekündigten Konjunkturpakete der Bundesregierung und die Initiativen des Europaparlamentes mit Klimapakt und Green Deal zeigen den Weg.

Zu den Initiator:innen des Aufrufs gehören neben dem Verband der Veranstaltungsorganisatoren (VDVO) und dem Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) Stefan Lohmann (Gründer von Sustainable Event Solutions), Fritz Lietsch (Verleger und Chefredakteur des Magazins forum Nachhaltig Wirtschaften) sowie Marcus Stadler (Experte für Nachhaltigkeitsmanagement DIN ISO & EMAS). Unter den Erstunterzeichner:innen finden sich zahlreiche Akteur:innen aus dem B.A.U.M.-Netzwerk.

Jetzt den Aufruf unterstützen

Die Initiative fordert die umgehende Erstellung eines gezielten Konjunkturprogramms zur Förderung einer nachhaltigen Veranstaltungswirtschaft.

Die wichtigsten Ziele

  1. Förderung der Investitionssummen (70%) für Forschung, Umstrukturierung, Überprüfung der Lieferketten, Einführung von Kreislaufwirtschaft, umweltfreundliche Mobilität und Logistik, Digitalisierung, Sachanlagen, nachhaltige Eventmaterialien und Technik, Ausbildung, Weiterbildungen, Zertifikate (z.B. ISO, EMAS, GWÖ, Ökoprofit, Deutscher Nachhaltigkeitskodex), die eine Transformation der Veranstaltungsbranche unterstützen - unter Einhaltung der Kriterien einer nachhaltigen Veranstaltungsorganisation analog des Öffnet externen Link in neuem FensterBMU-Leitfadens (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)

  2. Langfristige Sicherung der Veranstaltungswirtschaft als wichtiger Wirtschaftszweig bei gleichzeitiger Klimaneutralität (bis spätestens 2030) und maximierter Nachhaltigkeit, auf Grundlage der UN Sustainable Development Goals (SDGs)

  3. Erreichung der Klimaziele von Paris u.a. durch Selbstverpflichtung der Veranstaltungsbranche auf Klimaneutralität von Veranstaltungen bis spätestens 2030 und der Einhaltung der Kriterien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zum nachhaltigen Veranstaltungsmanagement.

  4. Vergabe aller Veranstaltungen der öffentlichen Hand auf regionaler, Landes- und Bundesebene nur unter der Bedingung einer nachhaltigen Ausschreibung und klimaneutralen Umsetzung.

Die Selbstverpflichtung der Branche, Veranstaltungen bis spätestens 2030 klimaneutral durchzuführen bezieht dabei auch die CO2-Emissionen von An- und Abreise (Mobilität) und Übernachtung (Hotellerie) mit ein. Damit würde ein Pilotmodell geschaffen für die nachhaltige Ausrichtung einer ganzen Branche mit großer Ausstrahlungskraft hinein in die Gesellschaft (durch Festivals, Konzerte) und in andere Wirtschaftszweige (durch Messen, B2B Events, Firmenveranstaltungen).

Massive Energieeinsparung, CO2-Reduktion und Ressourceneffizienz

Die Veranstaltungswirtschaft hat ein immenses Einsparpotenzial bei CO2-Emissionen, Rohstoffen, Ressourcen und Energie. Die Veranstaltungswirtschaft sollte deshalb ein fester Bestandteil bei künftigen öffentlichen Investitions- und Förderprogrammen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit werden. Moderne effiziente Techniken können und müssen endlich eingesetzt bzw. zur Marktreife gebracht werden (z.B. energieeffiziente Licht/Ton und Steuerungstechnik, nachhaltige Theatervorhänge auf Mietbasis, umweltfreundliche Generatoren, klimafreundliche Logistik, Einführung einer Kreislaufwirtschaft für Eventmaterialien). Investitionen in nachhaltige Lösungen dürfen nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko werden.

Deadline für nicht-nachhaltige Veranstaltungen

Der Wandel hin zu einer nachhaltigen Veranstaltungswirtschaft braucht die politische Unterstützung auf allen Ebenen. Ambitionierte Nachhaltigkeitskriterien wie das geplante Umweltzeichen für Veranstaltungen müssen so schnell als möglich fester Teil von allen öffentlichen Ausschreibungen werden, damit Best Practice im Umweltschutz nicht aus Kostengründen länger außen vor bleibt, sondern im fairen Wettbewerb zur Bedingung wird.

Nach einer Übergangsfrist in Anlehnung an den EU-Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und im Hinblick auf das Pariser Abkommen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad muss die Klimaneutralität von professionellen Veranstaltungen verbindlich werden. Eine Recyclingquote von über 90% muss als Bedingung für alle Veranstaltungen gelten. Auch eine verantwortliche Ansprechpartner:in für das Umweltmanagement sollte bei professionellen Veranstaltungen verpflichtend sein, so wie es bei den Sicherheitskonzepten oder beim Datenschutz bereits vorgeschrieben ist. Das sorgt nicht nur für eine langfristige Daseinssicherung der Veranstaltungswirtschaft in Zeiten des Klimawandels, sondern gibt der Branche auch die Vorbildrolle für modernes, nachhaltiges und innovatives Wirtschaften.

Wirtschaft pro Klima widmet sich diesem Thema im Rahmen eines Transformationslabores. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

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Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität

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B.A.U.M. und DER MITTELSTANDSVERBUND schließen strategische Partnerschaft für den Klimaschutz