Wegeweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde


Neun Jugendliche junge Menschen haben gegen das Klimaschutzgesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Gesetz sei unzureichend und verletze sie in ihren Grundrechten, vor allem jednem auf eine menschwürdige Zukunft. Das Bundesverfassungsgericht ist ihnen in seiner Entscheidung am 29.04.2021 weitgehend gefolgt.

Das Klimaschutzgesetz muss nun bis Ende 2022 nachgebessert werden.

Ein großer Sieg für alle Klimaschützer. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass sich aus dem Grundgesetz, insbesondere aus Art. 20a, eine Pflicht zum Klimaschutz ergibt. Das Ziel muss die Klimaneutralität Deutschlands sein. Je weiter der Klimawandel fortschreitet, desto mehr Gewicht hat der Klimaschutz gegenüber anderen Interessen.

Martin Oldeland, Der stellvertretender Vorsitzender von B.A.U.M, Martin Oldeland, äußert sich zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner so nicht erwarteten wegweisenden Entscheidung, das Klimaschutzgesetz zu kippen, den Freiheitsrechten der jungen und nachfolgenden Generationen zu deutlich mehr Bedeutung verholfen sowie den Art. 20a des Grundgesetzes endlich mal zu Tragen gebracht. Das Engagement der vielen Aktiven für mehr Klimaschutz erhält eine Bestätigung und zeigt eine deutliche Wirkung.“

Wir vom Team Wirtschaft pro Klima sind von diesem historischen Erfolg begeistert!

Es ist Zeit für ein Umdenken, vor allem in der Wirtschaft. Zahlreiche Akteure von Wirtschaft pro Klima sind bereits Vorreiter in Sachen Klimaschutz im Unternehmen oder befinden sich auf dem Weg dorthin. Gerne begleiten wir auch Ihr Unternehmen auf diesem Weg, stellen Ihnen Informationen zur Verfügung und helfen Ihnen durch Vermittlung von Ansprechpartnern.

Mehr Informationen zu der Klage und zu den Klagenden finden Sie hier.


 
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Erstes Unternehmen nach B.A.U.M.-Definition 2021 zur Klimaneutralität beurkundet

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Umdenken erforderlich: so wertvoll ist gebrauchte Hardware!