Orientierungshilfe zum EU-Omnibus-Verfahren


In der aktuellen Debatte geht es im Rahmen des Omnibus-Vorschlags vor allem um Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch verzögerte Einführungsfristen, höhere Schwellenwerte für die CSRD und CSDDD und eine Stärkung freiwilliger Berichterstattung. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte KMU soll auf 2028 verschoben werden, viele kleinere Unternehmen könnten ganz aus der CSRD fallen. Gleichzeitig bleiben indirekte Berichtspflichten über die Lieferkette bestehen.

In dieser Orientierungshilfe finden Sie einige gute Gründe, warum Unternehmen sich weiterhin proaktiv mit ihren Nachhaltigkeitsleistungen positionieren sollten.

ESRS sind auch weiterhin gesetzt

1. Verankerung in der CSRD – dem geltenden EU-Recht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist seit Januar 2023 in Kraft und verpflichtet rund 50.000 Unternehmen EU-weit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtesstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) sind der definierte Berichtsrahmen dieser Richtlinie – das ist gesetzlich verankert.

Auch wenn jetzt über eine vorübergehende Ausnahme für kleinere Unternehmen diskutiert wird (Omnibus-Vorschlag), bleibt die CSRD als Rahmen bestehen. Die Kommission will entlasten, nicht abschaffen.

2. ESRS = offizieller EU-Standard

Die ESRS wurden von EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Die ersten 12 Standards (Set 1) sind seit 2023 bereits als delegierte Rechtsakte angenommen und damit seit 2024 verbindlich für große Unternehmen. Lediglich der Umfang der obligatorischen Datenpunkte soll reduziert werden.

Das heißt: Die Basis ist nicht in Frage gestellt, sondern Tempo und schrittweise Ausweitung.

3. VSME – Voluntary Standard for Small and Medium-sized Enterprises

Das ist ein von EFRAG vorgelegter Standard für freiwillig berichtende KMU. Das Ziel:

  • Vereinfachte Anforderungen

  • Weniger Komplexität

  • Trotzdem kompatibel mit den „großen“ ESRS, damit KMU leichter in Lieferketten eingebunden werden können.

Der VSME soll bis Sommer 2025 in den seit 2012 etablierten Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) integriert werden.

4. Der Omnibus-Vorschlag ist ein politischer Vorschlag in Diskussion

Die aktuellen Diskussionen rund um die Omnibus-Richtlinie zielen auf:

  • Fristverlängerungen für KMU

  • Entlastungen bei der Umsetzung

Der Vorschlag muss noch zwei politische Hürden nehmen: die Beratung im EU-Parlament sowie im Europäischen Rat, in dem 20 EU-Mitgliedsstaaten repräsentiert sind, die die CSRD bereits in nationales Recht umgesetzt haben.

5. Marktdruck bleibt aufrecht

Selbst wenn sich rechtlich etwas verschiebt:

  • Kapitalmärkte (z. B. durch die Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR)

  • Banken (z. B. durch ESG-Ratings bei Kreditvergabe)

  • Nachhaltigkeitsanforderungen in Einkauf und Beschaffung (make or break)

  • Große Unternehmen (die bereits bestehende Berichtspflichten entlang der Lieferkette weitergeben)

verlangen konkrete, vergleichbare Nachhaltigkeitsdaten. Und hier gelten die ESRS als Referenzrahmen.

6. Strategischer Ausblick der EU bleibt klar

Die EU verfolgt mit dem Green Deal bzw. nun dem Clean Industrial Deal, der Taxonomie und der CSRD ein klares Ziel: der erste klimaneutrale und zugleich wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Dafür muss Nachhaltigkeit messbar, vergleichbar und steuerbar werden.

Kurz gesagt: Auch wenn politisch über Details gestritten wird, ist der Zug Richtung verpflichtende und einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung längst losgerollt. Die ESRS sind das zentrale Werkzeug dafür. Unternehmen, die Berichtsprozesse aufbauen, verschaffen sich Wissen, Struktur und Zukunftssicherheit. Denn tatsächliche Verbesserungen im Nachhaltigkeitsmanagement stellen sich erst über mehrere Berichtsjahre ein. Organisationales Lernen und substanzielle Verbesserungen von Nachhaltigkeitsleistungen brauchen vor allem eins: Zeit.

Orientierungshilfe als PDF

Tipp

Die achtteilige Schulungsreihe “Fit4ESRS E1: Der Klimastandard | Wissen, Methodik, Umsetzung” von BAUM & B.A.U.M. Consult startet trotz laufendem Omnibus-Verfahren am 4. April 2025. Die Reihe bereitet Sie optimal auf die Anforderungen nach ESRS vor.

 
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