Mit unserem Webinar zur EU-Taxonomie bieten wir Ihnen einen tiefen Einblick in das Thema, zeigen konkrete Anwendung und Fallbeispiele und geben Ihnen einen Ausblick, welchen Stellenwert das Klassifizierungssystem einmal haben soll.
Die Taxonomie-Verordnung 2020/852 führt eine erweiterte Berichtspflicht für Unternehmen ein, die gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine nichtfinanzielle Erklärung (nfE) erstellen. Die nfE wird zukünftig um Angaben ergänzt, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie-Verordnung einzustufen sind. Die neue Berichtspflicht betrifft derzeit kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiter. Ab 2024 wird dieser Kreis deutlich ausgeweitet. Dann werden alle großen Unternehmen unabhängig ihrer Kapitalmarktorientierung berichten müssen.
Neu und bemerkenswert an der EU Taxonomie ist ihr Anspruch zu definieren, was zukünftig "grün" und nachhaltig ist. Über eine Liste von als ökologisch nachhaltig bewerteten Wirtschaftsaktivitäten wird von der EU nach und nach ein Klassifizierungssystem aufgebaut, welches aus einer Transparenzpflicht mittelfristig ein Performance-Tool machen könnte.
Die Zeit für die berichtspflichtigen Unternehmen wird knapp, da die neuen Transparenzregeln bereits für die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 zur Anwendung kommen sollen.
Schwerpunkte
Hintergrund und Einordnung EU-Taxonomie
Anwendungsbereich
Konkrete Anwendung bei Unternehmen
Anwendungsbeispiele anhand von Wirtschaftstätigkeiten
Diskussion von Geschäftsaktivitäten, geeigneten Umweltzielen sowie direkten und indirekten Auswirkungen auf die Unternehmen
Zusammenfassung und Ausblick
Teilnahmebedingungen
Im Teilnahmebetrag für das Webinar von 200 € zzgl. 19 % MwSt. sind die Tagungsunterlagen enthalten. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Eine schriftliche Stornierung ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrags fällig. Gerne können Sie ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Programmänderungen aus dringendem Anlass behalten wir uns vor.
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