Zurück zu allen Events

Politisches Frühstück | Green Claims: Besser nicht werben, als falsch werben?

„Tue Gutes und sprich darüber“, dieser Generationen-Leitsatz für unternehmerische Marketing-Maßnahmen bekommt zukünftig eine neue Dimension. Grund dafür ist die sogenannte Green Claims Richtlinie - ein neuer Gesetzesvorstoß der Europäischen Union im ESG-Bereich.

Das europäische Parlament hat bereits am 17. Januar 2024 die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel bzw. Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-RL) genehmigt. In Kraft getreten ist diese bereits am 26.03.2024. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In diesem Kontext muss voraussichtlich auch das Gesetz gegen unlautere Geschäftsbedingungen (UWG) hinsichtlich allgemeiner Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln sowie Aussagen zu sozialen Produktmerkmalen "nachgebessert" werden.

Denn klar verboten sind in naher Zukunft:

·        Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem,

·        allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis,

·        Umweltaussagen mit falschem Bezugspunkt

·        Werbung mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen,

·        Social bzw. Pink Washing sowie

·        Werbung mit Umweltleistungen, die in der Zukunft liegen.


Folglich fällt jede Behauptung, die eine neutrale, positive oder reduzierte Umweltauswirkung verspricht, unter diese Richtlinie. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden und müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 4% ihres Jahresumsatzes rechnen.

Was bedeutet das konkret für die Kommunikation von Unternehmen? Erhalten Verbraucher:innen künftig noch verlässliche Informationen zu Umweltthemen? Können nachhaltige und nichtnachhaltige Produkte noch transparent voneinander unterschieden werden?

B.A.U.M. e.V. und DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. freuen sich zu erfahren, wie Sie mit dieser Fragestellung umgehen und sich auf die Rechtslage vorbereiten, um dann gemeinsam mit Ihnen und der Politik über die Praktikabilität und die Folgen der Richtlinie zu sprechen.

Agenda

Moderation Sabine Schäfer (DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.) & Martin Oldeland (B.A.U.M. e.V.)

 9:00 Uhr Begrüßung

Martin Oldeland, Stellvertretender Vorsitzender B.A.U.M. e.V.

Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. 

9:10 Uhr Impulsvortrag Politik

  • MinDir'in Dr. Susanne Lottermoser, Abteilung Abteilung T:

    Transformation, Digitalisierung, Circular Economy, Klimaanpassung
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und

 9:30 Uhr Unternehmensimpulse                      

  • „Nachhaltig handeln ist das bessere Marketing“

    Katja Mendel, Lead of GREEN VISION Team & Retail Format Manager Division Outdoor Sport 2000

  • „Die Zukunft von Labeln/Gütesiegeln und Auszeichnungen“

    Norbert Lux, Geschäftsführer
    GREEN BRANDS Organisation GmbH

  • 9:50 Uhr Diskussion

  • 10:50 Uhr Zusammenfassung und Ausblick

  • 11:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Teilnehmendenkreis und Kosten

Die Teilnahme an der Veranstaltung richtet sich an Mitgliedsunternehmen der Unternehmensverbände B.A.U.M. e.V. & DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. sowie an Partner:innen, Teilnehmer:innen und Interessierte der Initiative Wirtschaft pro Klima wie auch des Netzwerkes Klimaverbund Mittelstand.

Ein Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich unter folgendem Link zum Politischen Frühstück am 24. Oktober 2024 an:

https://app.baumev.de/events/T91CftSO2O

Kontakt

Für Fragen zur Veranstaltung stehen Ihnen zur Verfügung:

Dr. Sabine Schäfer, Tel. 030 – 590 09 96 64, s.schaefer@mittelstandsverbund.de

Antonia Thiele, Tel. 040 – 49 07 11 05, antonia.thiele@baumev.de

Zurück
Zurück
15. Oktober

Auf zur nächsten Konferenz - So steigern Sie die Nachhaltigkeit Ihrer Geschäftsreise

Weiter
Weiter
25. Oktober

Psychologie der Geschäftsreisen: Barrieren des Handelns